Belastender Bescheid
Gebühren, Auflagen, Untersagungen: Mit Widerspruch und Anfechtungsklage wehren Sie sich gegen rechtswidrige Verwaltungsakte. Achtung – es gelten kurze Fristen, in der Regel ein Monat ab Bekanntgabe.
Rechtsgebiet
Verwaltungsrecht in Fürth
Ob belastender Bescheid, Auflage oder abgelehnter Antrag – im Verwaltungsrecht stehen Bürger und Unternehmen dem Staat gegenüber. Damit aus diesem Ungleichgewicht kein Nachteil wird, sorge ich für Waffengleichheit.
Ich prüfe Verwaltungsakte auf ihre Rechtmäßigkeit, vertrete Sie im Widerspruchsverfahren und führe, wo nötig, Klage- und Eilverfahren vor den Verwaltungsgerichten.
Verwaltungsrecht
Gebühren, Auflagen, Untersagungen: Mit Widerspruch und Anfechtungsklage wehren Sie sich gegen rechtswidrige Verwaltungsakte. Achtung – es gelten kurze Fristen, in der Regel ein Monat ab Bekanntgabe.
Wird eine beantragte Genehmigung oder Leistung verweigert, lässt sie sich mit der Verpflichtungsklage durchsetzen – vorausgesetzt, die Ablehnung hält der rechtlichen Prüfung nicht stand.
Wenn vollendete Tatsachen drohen, sichert der einstweilige Rechtsschutz Ihre Position, bevor in der Hauptsache entschieden wird.
Auch begünstigende Bescheide können von der Behörde zurückgenommen oder widerrufen werden – ob zu Recht, lässt sich anwaltlich überprüfen.
Vorgehen
Im Verwaltungsrecht entscheidet oft der Kalender: Widerspruchs- und Klagefristen sind kurz und unerbittlich. Lassen Sie Bescheide deshalb frühzeitig prüfen.
Nicht immer ist die Konfrontation der beste Weg – häufig lässt sich im Gespräch mit der Behörde eine tragfähige Lösung erreichen, bevor ein Gericht entscheiden muss.
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